Kanzlei
Die Kanzlei wurde zunächst im Jahr 1988 durch Frau Dagmar Asfour alleine und seit 1991 zusammen mit Rechtsanwalt Boutros Asfour geführt. Seit Gründung der Kanzlei steht das Familienrecht im Mittelpunkt der Kanzleitätigkeit.
Rechtsanwalt Christian Winter ist seit Sommer 2003 in der Kanzlei tätig und vertritt Sie insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts.
Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht beschäftigen wir uns fast ausnahmslos mit diesen immer wichtiger werdenden Rechtsgebieten.
Seit Januar 2022 begrüßen wir unsere Anwältin und Notarin Tanja Kolk in unserer Kanzlei.
Als Fachanwältin für Familienrecht sowie Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstützt sie unser Team und unsere Mandanten in allen Fragen in Ihren Rechtsgebieten und steht zusätzlich als Notarin für Sie zur Verfügung.
Diese Spezialisierung gewährleistet eine kompetente Beratung darüber, was geht was nicht und vermeidet nicht zuletzt unnötige Prozesse, die durch eventuell überzogene Erwartungen verursacht werden.
Rechtsgebiete
01.
Familienrecht
Außergerichtliche Beratung und Tätigkeit sowie gerichtliche Interessensvertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten,
insbesondere in Kindschaftsachen,
Scheidungs- und Scheidungsverbundverfahren, isolierte Familiensachen
(insb. Unterhaltsverfahren, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) und in Gewaltschutzverfahren
02.
Erbrecht
Beratung bei der Gestaltung von Testamenten
Geltendmachung/ Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Beratung und Vertretung von Mitgliedern einer Erbengemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger
03.
Betreuungs-recht
Tätigkeit als Betreuer und Beratung von Betreuern
Gestaltung von Vorsorgevollmachten
Durchsetzung/ Abwehr von Ansprüchen wegen Missbrauchs der Vollmacht oder der Betreuerposition
Tätigkeit als Ergänzungsbetreuer bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
Vertretung von Betreuten in erbrechtlichen Streitigkeiten
04.
Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Interessenswahrnehmung in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten sowohl für Mieter als auch für Vermieter, insbesondere bei
Mietausfällen und -minderungen, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Schadensersatzansprüchen, Kündigung und Räumungsrechtstreitigkeiten
Außergerichtliche und gerichtliche Interessenswahrnehmung auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts, bei sämtlichen Ansprüchen im Bezug auf das Wohnungs- oder Teileigentum, insbesondere bei Anfechtung von Beschlüssen und Hausgeldklagen